DIE PRAXIS

Vermietung

Die Praxis besteht aus zwei Räumen mit je ca. 25 m², Vorzimmer, Küche und WC. Ein Raum ist für Einzelcoachings und Sitzungen mit Paaren oder Familien vorbereitet.  In ihm befinden sich eine Zweierbank, zwei gemütliche Sessel und ein Couchtisch sowie ein Schreibtisch mit Bürostuhl. Der zweite Raum ist für die Arbeit in Gruppen, für Coachings oder kleine Seminare gedacht, und kann mit bis zu acht Stühlen bestückt werden. Als zusätzliche Sitzgelegenheit oder Ablage dienen die Holzbänke an den Fenstern zum Hof. Zimmerweise und blockweise zu mieten!
 Die beiden Praxisräume können getrennt oder gemeinsam auf wöchentlicher Basis gemietet werden. Die vorgesehenen Zeitblöcke sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von14:00 bis 19:00 Uhr.  Am Wochenende bleibt die Praxis aus Rücksichtnahme auf die Nachbarn geschlossen. Interessiert? Dann schreiben Sie mir, um weitere Details zu besprechen.

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Kosten

Für Privatpersonen

Kosten: Eine Einheit umfasst 50 Minuten (inklusive Terminverienbarung) und kostet €80.- 

Paar- bzw. Angehörigengespräch: 90 Minuten und betragen 120.- Euro, im Einzelsetting €80.- 

Gruppen: €35.- Euro pro Einheit

Es besteht auch die Möglichkeit von Sozialtarifen. 

Diese Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG befreit.

Zahlungsmodalitäten: Das Honorar wird direkt nach der Einheit in bar oder mittels Überweisung bezahlt.

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Für Unternehmen 

Vorträge, Workshops, Seminare und Beratungs-Pakete für Unternehmen werden bei einen Briefing-Gespräch gesondert vereinbart.

Absageregelung: Die Absage einer Einheit ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich (telefonisch, per SMS oder per Email). Bei späterer Absage sind die Kosten in vollem Umfang fällig.

Eine Kostenübernahme oder ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist bei mir leider derzeit nicht möglich. In manchen Fällen werden diese von privaten Zusatzversicherungen rückerstattet oder bezuschusst. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, informieren Sie sich bitte vorab, ob Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme haben.

Schweigepflicht: Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt meiner Ausbildung befinde und meine Arbeit regelmäßig anonymisiert von LehrtherapeutInnen begleitet wird, auch diese stehen ebenfalls unter Verschwiegenheitspflicht.